Aktien können zunächst in mehrere Arten entsprechend ihrer sogenannten Übertragbarkeit und Rechten für den Aktionär eingeordnet werden. Aktien können von Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) oder Aktiengesellschaften wie man sie kennt (AG) herausgegeben werden. Diesen Vorgang nennt man dann Emission.
Rein definitorisch ist eine Aktie ein Wertpapier, das gewährleistet ein Anteilsrecht an einem Unternehmen zu haben und somit diesen Aktionärszustand für den Besitzer verbrieft. Eine Aktie ist ein gedrucktes Wertpapier und eine Urkunde, die den Inhaber zum Aktionär an einem Unternehmen macht. Der Aktionär wiederum ist am Erfolg, aber auch Verlust, beteiligt. Die Rechte, die ein Aktionär hat, sind im Aktiengesetz (AktG) definiert – hierzu gehören eine Vielzahl an Mitbestimmungs- und Teilnahmerechten. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Aktionär immer nur mit seiner investierten Summe haftet.
Interessant dabei ist es, wenn man eine Aktie genauer begrifflich untersucht: So ergibt sich, dass diese aus einem sogenannten Mantel und Bogen besteht – der Mantel verbrieft dabei das Teilhaberrecht an der Gesellschaft und der Bogen ermöglicht die Herausgabe von Dividendenschein und Erneuerungsschein. Die Dividendenscheine dienen der Auszahlung von anteiligem Gewinn und bei Kapitalerhöhungen als Bezugsschein für junge (das heisst: neu emittierte) Aktien, eingesetzt – der Erneuerungsschein dient dem Bezug eines neuen Bogens.
Unser Tipp: Wenn es um Aktiendefinitionen im Detail geht, sollten Sie sich an Ihre Hausbank oder Ihren Direktberater wenden – es gibt in der Regel weiterführende und umfangreiche Erklärungen zu den jeweils angebotenen und gehandelten Papieren und den unterschiedlichen Geldanlagen.