Wenn es darum geht Aktien zu kaufen, so muss man zunächst untersuchen, welche Aktienarten es gibt – nicht zuletzt um zu verstehen, was im Aktienjargon mit den verschiedenen Bezeichnungen gemeint ist:
Die Inhaberaktie – Diese ist eine formlose Aktienart, übertragen durch Einigung und Übergabe oder Depot-Umbuchung.
Die Namensaktie – diese kann eigentlich wie eine Inhaberaktie gehandelt werden, aber sie ist auf den Namen des Aktionärs ausgeschrieben. Das bedeutet, bei einer Übertragung muss der Name und Unterschrift der zu übernehmenden Person erfolgen, denn der Aktionärsname muss im Falle der Namensaktie im Aktienregister der Gesellschaft vermerkt werden. Entsprechend muss bei einer Übertragung der Aktionärsname gegen Unterschrift geändert werden.
Der vinkulierten Namensaktie ist es gemäß Aktiengesetz (AktG) bei einer Übertragung vorbehalten erst zustimmen zu müssen, bevor diese übertragen werden kann. Denn wie der Name sagt, ist der Aktionärsname vinkuliert und steht für „gebunden“.
Die Stammaktie – am meisten verbreitet und verleiht dem Aktionär Rechte im Sinne des Aktiengesetzes. Die Stammaktie erlaubt dem Aktionär sein Recht auf Zahlung einer Dividende, die Redefreiheit und Stimmrecht auf der Aktionärshauptversammlung, Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien, Auskunftsrecht und das Recht auf Anteile am Liquidationserlös.
Vorzugsaktien sind Aktien die, im Gegensatz zur Stammaktie, bevorzugt behandelt werden – dies gilt sowohl im Falle der Gewinnausschüttung (Dividende) als auch bei der Liquidation einer Unternehmung (wodurch diese einen höheren Restwert behalten). Vorzugsaktien können auch in Stammaktien umgewandelt werden – dies bedarf aber der Zustimmung auf der Aktionärshauptversammlung.